MP-Anwaltskanzlei

Rechtsanwälte Steffen Mälzer + Franz-Anton Plitt, Ankerstraße 15, 06108 Halle/S.
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wird hiermit

Vollmacht

in Sachen:
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wegen:
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zur Vertretung der/des:
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durch
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sowohl als Prozeßvollmacht gemäß § 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO und § 73 SGG als auch als Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auch auf folgende Befugnisse:

1. Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger. Vertretung gemäß § 411 II StPO. Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.
2. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.
3. Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.
4. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten.
5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
6. Entgegennahme von Zustellung und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen – auch in Ehesachen.
7. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
8. Vertretung vor den Familiengerichten gemäß § 78 ZPO sowie Abschluß und Vereinbarung über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
9. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in deren Vorverfahren.
10. Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
11. Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
12. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr wachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.
13. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
14. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht.

15. .................................................................................................................................



..........................., den ...............




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Unterschrift(-en)